Informationen zur Klasse A1

Fahrzeugart

Leichtkrafträder

 

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu
125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

 

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

 

Mindestalter:                      16

Geltungsdauer:                   ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:        NEIN

Beinhaltet Klasse:               AM

Sehvermögen:                     Sehtest

Erste Hilfe:                          Erste-Hilfe-Kurs

 


Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

Mindestumfang der

Sonderfahrten

                
ohne mit
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Klassenspezifischer Unterricht 4 4

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen

Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4
Gesamt 16 10 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
(Doppelstunden zu je 90 Min.) Gesamt 12