Fahrzeugart
Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu
125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mindestumfang der Sonderfahrten |
||
ohne | mit | |||
Grundunterricht | 12 | 6 | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 |
Gesamt | 16 | 10 | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 |