Informationen zur Klasse B

Fahrzeugart

Pkw und leichte Lkw

 

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

 

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

 

Mindestalter:

a) 18 Jahre,

   b) 17 Jahre

      aa)   bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,

      bb)   bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

      aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

      bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

      ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

 

 

Geltungsdauer:                ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:     NEIN

Beinhaltet Klasse:           AM, L

Sehvermögen:                 Sehtest

Erste Hilfe:                        Erste-Hilfe-Kurs

 

 


Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

Mindestumfang der

Sonderfahrten

                
ohne mit
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Klassenspezifischer Unterricht 2 2

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen

Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4
Gesamt 14 8 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
(Doppelstunden zu je 90 Min.) Gesamt 12