Fahrzeugart
Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Mototleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
Theoretische und praktische Ausbildung | ||||
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
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