Informationen zur Klasse A

Fahrzeugart

Schwere Krafträder

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

 

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter:   a)   24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

                         b)   21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder

                         c)   20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

 

Geltungsdauer:                   ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:        NEIN

Beinhaltet Klasse:               A2, A1, AM

Sehvermögen:                     Sehtest

Erste Hilfe:                          Erste-Hilfe-Kurs


Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

Mindestumfang der

Sonderfahrten

  Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit ohne mit A1 oder A2
Grundunterricht 12 6* Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3*
Klassenspezifischer Unterricht 4 4*

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen

Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4 2*
Gesamt 16 10* Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1*
(Doppelstunden zu je 90 Min.) Gesamt 12 6*
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren