Fahrzeugart
Schwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
ohne | mit | ohne |
mit A1 oder A2 |
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Grundunterricht | 12 | 6* | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3* |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 | 2* |
Gesamt | 16 | 10* | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 | 6* | ||
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren |