Informationen zur Klasse AM

Fahrzeugart

Zweirädige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

(Mokick, Moped), dreirädige Kleinkrafträder und vierrädige Leichtkraftfahrzeuge

 

- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

 

·      Hubraum max. 50 cm³

·      bbH max. 45 km/h

·      Leistung max. 4 kW,

 

- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

 

·      Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

·      Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

·      bbH max. 45 km/h

·      Leistung max. 4 kW

·      Leermasse max. 270 kg

·      nicht mehr als 2 Sitzplätze

 

- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

 

·      Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

·      Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

·      bbH max. 45 km/h

·      Leermasse max. 425 kg

·      nicht mehr als 2 Sitzplätze

·      Leistung max. 6 kW

·      Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

 

 

Mindestalter:                      16

Mindestalter:                      15 (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt)

Geltungsdauer:                   ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:        NEIN

Beinhaltet Klasse:               keine

Sehvermögen:                     Sehtest

Erste Hilfe:                          Erste-Hilfe-Kurs


Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundausbildung - keine Sonderfahrten

 

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt,

wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug

mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

 

 

 

ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)