Fahrzeugart
Zweirädige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Mokick, Moped), dreirädige Kleinkrafträder und vierrädige Leichtkraftfahrzeuge
- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
· Hubraum max. 50 cm³
· bbH max. 45 km/h
· Leistung max. 4 kW,
- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
· Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
· Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
· bbH max. 45 km/h
· Leistung max. 4 kW
· Leermasse max. 270 kg
· nicht mehr als 2 Sitzplätze
- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
· Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
· Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
· bbH max. 45 km/h
· Leermasse max. 425 kg
· nicht mehr als 2 Sitzplätze
· Leistung max. 6 kW
· Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
Mindestalter: 16
Mindestalter: 15 (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundausbildung - keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
|
||
ohne | mit | |||
Grundunterricht | 12 | 6 | ||
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 | ||
Gesamt | 14 | 8 | ||
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |