Informationen zur Klasse B

in Verbindung mit Schlüsselzahl 196

Fahrzeugart

Leichtkrafträder

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Mototleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

 

Mindestalter:                   25

Geltungsbereich:             innerhalb Deutschland

Geltungsdauer:               ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:      JA, mindestens 5 Jahre Klasse B


Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:


Theoretischer Schulungsstoff:  4    Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
                                                       (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktischer Übungsstoff:          5    Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
                                                       (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und
                                                       Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))