Informationen zur Klasse L

Fahrzeugart

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

 

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

 

 

Mindestalter:                      16

 

Geltungsdauer:                   ohne Befristung

 

Vorbesitz erforderlich:        NEIN

 

Beinhaltet Klasse:               keine

 

Sehvermögen:                     Sehtest

 

Erste Hilfe:                          Erste-Hilfe-Kurs

 

 

Mindestalter:                      16

Mindestalter:                      15 (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt)

Geltungsdauer:                   ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:        NEIN

Beinhaltet Klasse:               keine

Sehvermögen:                     Sehtest

Erste Hilfe:                          Erste-Hilfe-Kurs


Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

 

 

 

 

 

 

ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)