Informationen zur Klasse BE

Fahrzeugart

Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

 


Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

 

 

Mindestalter:

a) 18 Jahre,

   b) 17 Jahre

      aa)   bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,

      bb)   bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

      aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

      bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

      ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

Geltungsdauer:                   ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:        B

Beinhaltet Klasse:               keine

Sehvermögen:                     Sehtest

Erste Hilfe:                          Erste-Hilfe-Kurs

 


Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Mindestumfang der

Sonderfahrten

 
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen

Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
Gesamt 5