Informationen zur Klasse A2

Fahrzeugart

Mittelschwere Krafträder

 

Krafträder (auch mit Beiwagen)

 

a)   einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

b)   einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

 

Mindestalter:                      18

Geltungsdauer:                   ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:        NEIN

Beinhaltet Klasse:               A1, AM

Sehvermögen:                     Sehtest

Erste Hilfe:                          Erste-Hilfe-Kurs

 

 


Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

Mindestumfang der

Sonderfahrten

  Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit ohne mit A1
Grundunterricht 12 6* Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3*
Klassenspezifischer Unterricht 4 4*

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen

Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4 2*
Gesamt 16 10* Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1*
(Doppelstunden zu je 90 Min.) Gesamt 12 6*
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren